https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920042.pdf
Seite 7-8:
> III. Alternativen Keine. Der Bundestag ist verpflichtet, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufzuheben, weil seine Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
> Ohne die temporäre Aufhebung des § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 und den § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1 würden die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen mit der Aufhebung der Fest-stellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft treten.
Übersetzung:
Die Pandemie ist offiziell vorbei, wir wollen aber unbedingt die Maßnahmen beibehalten.
Unterschrieben:
Berlin, den 16. Juni 2020
Christian Lindner und Fraktion